Führerscheinentzug auch bei 50 Prozent Behinderungsgrad
Ein Autofahrer, der sich seit 37 Jahren stets untadelig verhalten hat, bleibt trotz Behinderungsgrad 50 nicht von einem einmonatigem Entzug des Führerscheins verschont. Er fuhr über eine Kreuzung, obwohl bereits 20 Sekunden lang Rot angezeigt war. Auch der Verweis auf nur 950 Euro Rente pro Monat konnte das Oberlandesgericht Hamm nicht erweichen (AZ 2 Ss Owi 687/06).











