Garantie Gebrauchtwagen
Die Garantie für ein gebraucht gekauftes Auto bleibt bei einem Wechsel zu einer anderen Werkstatt erhalten, entschied das Amtsgericht Rendsburg. (AZ 11 C 146/05). Schlägt eine erste Reparatur fehl, darf der Käufer wegen des Vertrauensverlustes die Werkstatt wechseln. Dem Käufer sei nicht zuzumuten, die Werkstatt erneut zu bemühen. Diese sei schon beim ersten Mal nicht in der Lage gewesen, den Fehler sachgemäß zu beseitigen, so die Richter.











