Sekundenschlaf nicht nachweisbar
Ein offenkundig durch Übermüdung verursachter Verkehrsunfall kostet nicht automatisch den Vollkaskoschutz, urteilte das Oberlandesgericht Celle (AZ 8 U 82/04). Ein Fahrer war aus ungeklärten Gründen auf die Gegenfahrbahn geraten und hatte einen Unfall verursacht. Den Beweis, dass der Unfall die Folge eines Sekundenschlafes und damit grob fahrlässig war, konnte die Assekuranz nicht erbringen – also musste sie zahlen.











