Benutzung von Autoreflektoren strafbar
Wer in seinem Auto Reflektoren an den Sonnenblenden anbringt und so bei einer Radarfalle eine Überbelichtung verursacht, macht sich der Sachbeschädigung schuldig, entschied das Oberlandesgericht München (AZ 4St RR 53/06). Schließlich lösen die Reflektoren nicht nur eine Überbelichtung des Fahrerbildes aus, sondern machen auch die Fotoanlage vorübergehend unbrauchbar, so die Richter.











