Autoversicherung – Schadensregulierung auf Neuwagenbasis
Nach einem Crash mit seinem Neuwagen forderte der Halter eine Schadensregulierung auf Neuwagenbasis, doch die Haftpflicht übernahm nur die Reparaturkosten. Zu Recht, so das Landgericht Schweinfurt (AZ 21 O 949/04). Eine Regelung auf Neuwagenbasis käme nur in Frage, wenn das Auto höchstens 1000 Kilometer auf dem Tacho habe oder weniger als einen Monat in Gebrauch gewesen sei, urteilten die Richter.











