Falschblinker können haftbar gemacht werden
Wer blinkt und dann doch geradeaus weiterfährt, kann bei einem Unfall haftbar gemacht werden, urteilte das Amtsgericht (AZ 16C 65/06). Die beteiligten Autofahrer haben zwar die Pflicht zur Aufmerksamkeit im Verkehr, müssen jedoch nicht mit groben Verkehrsverstößen anderer rechnen.











