Auch Radfahrer zum Idiotentest
Auch alkoholisierte Radfahrer müssen unter Umständen zum “Idiotentest”, entschied das Verwaltungsgericht Magdeburg (AZ B 495/05). Ein Radler war mit 2,39 Promille erwischt und aufgefordert worden, sich einer MPU zu unterziehen. Als er sich weigerte, entzog ihm die Straßenverkehrsbehörde die Fahrerlaubnis. Der Radler reichte Klage ein, doch das Gericht erklärte, die hohe Blutalkoholkonzentration lasse Zweifel an der Eignung des Mannes zum Führen eine Fahrzeugs aufkommen.











