Mehrere Fahrverbote
Werden zwei Fahrverbote zur gleichen Zeit rechtskräftig, bekommt der betroffene Autofahrer keinen Rabatt. Beide Fahrverbote können nicht gleichzeitig abgegolten werden. Sie sind nacheinander zu vollstrecken, entschied das Amtsgericht Stuttgart (AZ 13 Owi 346/06). Der Autofahrer würde sonst unangebracht verschont bleiben.











