Fahrlässigkeit bei tief stehender Sonne
Wird ein Autofahrer vor der Einfahrt in eine Ampelkreuzung von der tief stehenden Sonne geblendet, so muss er abbremsen und sich zur Kreuzung vortasten, urteilte das Oberlandesgericht Köln (AZ 9U19/03). Andernfalls muss die Vollkasko wegen grober Fahrlässigkeit den Schaden an seinem Auto nicht regulieren, wenn es zu einem Unfall kommt.











