Vandalismus und Teilkasko
Die Teilkasko ersetzt keine Vandalismusschäden, so das Amtsgericht München (AZ 222 C 7272/06). Diebe hatten vergeblich versucht, ein Auto zu stehlen, und dann den Lack zerkratzt und Sitzbezüge beschädigt. Die Teilkasko zahlte für demoliertes Türschloss, Armaturenbrett und Radio, nicht aber für die Vandalismusschäden von 1700 Euro: Die seien ja unabhängig vom Diebstahlversuch entstanden, so die Richter.











