Beiträge vom April, 2008

Diesel sind die Verlierer der Umweltdebatte

Freitag, 18. April 2008 13:01

Das stinkt Diesel-Besitzern gewaltig: Autos mit Euro-1-Norm und schlechter sind von künftgen Umweltzonen ausgesperrt. Außerdem: Für sie und selbst für Diesel mit Plakette, aber ohne Rußpartikelfilter wird voraussichtlich ab 1. April 2007 eine Strafsteuer von 1,20 Euro je 100 Kubikzentimeter Hubraum fällig. Aus der Misere helfen Katalysatoren und Partikelfilter. Das sollten Sie über Technik und Förderung wissen.

Lohnt die Nachrüstung mit Filter?

Zunächst einmal: Autos mit Partikelflter sind von der Strafsteuer befreit. So sparen Besitzer von Zweiliter-Fahrzeugen in vier Jahren 96 Euro. Außerdem wird die Nachrüstung – auch rückwirkend für Einbauten seit Januar 2006 – einmalig mit 330 Euro gefördert. Nach wichtiger: Schließlich bekommen saubere Autos in der Regel die grüne und damit beste Feinstaub-Plakette, mit der sie in alle Umweltzonen rollen dürfen. Und wer seinen Diesel irgendwann verkauft, kann aufgrund der Wertsteigerung etliche hundert Euro gewinnen. Natürlich muss jeder erst mal mit Kosten rechnen.

Welche Diesel sind nachrüstbar?

Bislang gibt es die Filter vorwiegend für Euro-3 und Euro-4-Diesel. Marktführer HJS und Twintec produzieren sie für rund 500 gängige Modelle. Preise: zwischen 600 und 1000 Euro.

Was ist mit Euro-2-Autos?

Abgasspezialist Oberland Mangold verspricht für die nächsten Monate einen Partikel-Kat für Euro-2-Diesel von Audi, BMW, Ford, Skoda, Seat und VW, dessen Einbau mit 330 Euro und der gelben Plakette belohnt wird. Kosten: ab 450 Euro.

Und wie reinigen die Filter?

Ohne Eingriff in die Motorelektronik. In den so genannten offenen Systemen bleiben die kleinen Krebs erregenden Partikel in einem Sintermetallvlies hängen und verbrennen durch Oxidation mit Stickstoffdioxid bei 200 Grad Celsius. Um mindestens 30 Prozent müssen die Entgifter den Partikelausstoß reduzieren – das schaffen alle locker. Der Einbau macht allerdings nur bei Autos Sinn, deren Serien-Kat nicht älter als fünf Jahre ist oder nicht länger als 80.000 Kilometer verbaut war. Sonst wird ein neuer fällig.

Dann sind Diesel mit Euro-1-Norm und schlechter die absoluten Verlierer?

Auch die haben eine Chance, können mit einem Katalysator aufgepeppt werden. Der Mini-Kat von Oberland Mangold hievt beispielsweise Stinker in die Euro-2-Norm und garantiert eine rote Plakette. Der Saubermann ab 180 Euro wird zwar nicht gefördert, reduziert den Steuersatz aber.

Wie bekomme ich die Steuerermäßigung?

Anhand der von der Werkstatt ausgefüllten Abnahmebescheinigung trägt die Zulassungsstelle die neue Euro-Norm nach Kat-Einbau oder die Partikel-Minderungsstufe (PM) nach Filter-Einbau in den Fahrzeugschein ein. Die Änderung wird dann an das Finanzamt gemeldet.

Was besagen die PM-Stufen?

Sie sind Grundlage für die steuerliche Förderung und Plakettenfarbe. Mit Filter nachgerüstete Diesel entsprechen stets einer bestimmten PM-Stufe, die für die Einstufung verbindlich ist. Beispiel: Euro-2-Autos mit Filter bekommen PM1 (50mg Feinstauv/km), Euro-4-Diesel die PM2 (25mg/km). An der Euro-Norm ändert sich nichts.

Wo gibt es die Feinstaub-Plaketten?

Bei den Zulassungsstellen, den technischen Überwachungsvereinen und in allen für die Abgasuntersuchung zugelassenen Werkstätten. Ab fünf Euro sind Sie dabei.

Vertragen die Filter Biodiesel?

HJS und Twintec sagen für ihre Produkte ja. Vorausgesetzt, das nachzurüstende Auto hat schon die Biodiesel-Freigabe.

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Wer den Schaden hat …

Dienstag, 15. April 2008 18:04

Kfz-Sachverständige schlagen Alarm: zunehmend versuchen Kfz-Haftpflichtversicherer auf Kosten der Geschädigten zu sparen.

Andreas Jahn bringt seinen Audi gerade noch vor der roten Ampel zum Stehen, da kracht es. Der Lkw-Fahrer hinter ihm knallt fast ungebremst auf den Kofferraum des sechs Jahre alten Audi A4. Das Missgeschick im Sommer 2006 ist genau genommen eine Lappalie, die Schuldfrage stellt sich gar nicht erst: Karst wird den schaden an seinem Wagen in voller Höhe ersetzt bekommen, für die Dauer des Werkstattaufenthalts gibt es einen Mietwagen. Der 43-Jährige lässt seinen Wagen in die Werkstatt schleppen und beauftragt einen Sachverständigen, sich den Schaden anzusehen. Ergebnis: 6000 Euro Reparaturkosten.

Im deutschen Recht ist der Schadenersatz eindeutig geregelt. Der Geschädigte soll am Ende so gestellt sein, als ob das schadenverursachende Ereignis nie passiert wäre, lautet sinngemäß BGB §249 Abs.1.

Im fall von Andreas Jahn läuft die Sache allerdings anders als gedacht. Als er sich entschließt, den beschädigten Wagen zu verkaufen und den Erlös zusammen mit der Entschädigungssumme lieber für einen Neukauf zu verwenden, kontert die Versicherung mit einem Scheck über 4.000 Euro, den Jahn nun bekommen soll. Die Versicherung hat den vom Gutachter ermittelten Restwert seines Wagens von 5.000 Euro einfach um 2.000 Euro nach oben korrigiert. Erst als Jahn einen Anwalt einschaltet, lenkt die Versicherung ein und zahlt die vom Gutachter ermittelte Schadensumme.

Tricksereien dieser Art sind in weiten Teilen der Versicherungsbranche mittlerweile Routine. Im Mittelpunkt stehen Firmen wie DEKRA, Controlexpert oder Check it, die im Auftrag der Versicherungen die Gutachten der Unfallopfer überprüfen. Als Grundlage dazu dienen ihnen Durchschnittspreise für Werkstätten, die aber mit den tatsächlichen Einzelfällen oft wenig zu tun haben. Häufig moniert werden zu hohe Transportkosten zwischen Karosseriebetrieben und Lackiererein, zu hohe Sätze für Richtwerkzeuge bei der Karosserie-Reparatur, aber auch Ersatzteilkosten und die Stundensätze der Werkstätten, wie Elmar Fuchs vom Verband der unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen erläutert. So soll sich der Geschädigte dann mit dem Gegenwert einer Billig-Reparatur zufriedengeben, obwohl er laut BGH-Rechtsprechung das Recht auf eine Reparatur in einer Markenwerkstatt hätte.

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Bremsen Sie die Gauner aus

Dienstag, 15. April 2008 17:54

Banden am Werk – die Anzahl inszenierter Kfz-Unfälle steigt, kassiert wird über die fiktive Abrechnung.

Wer einem Auto hinten rauffährt, hat Schuld. Meistens jedenfalls, es sei denn, betrügerische Banden sind am Werk, die durch fingierte Unfälle versuchen, Geld von der Versicherung zu erschleichen. Eine plötzliche Vollbremsung ist ebenso beliebt wie das Herauspreschen aus einer Vorfahrt berechtigten Straße. Mit der Versicherung wird fiktiv abgerechnet und das Unfallauto dann nur so notdürftig repariert, dass es beim nächsten fingierten Unfall wieder eingesetzt werden kann. Tipp: Wenn in einer solchen Situation sich ein Zeuge anbietet und aufdrängt, kritisch bleiben und die Polizei rufen – es könnte ein Komplize sein.

Kfz-Gutachter können am Unfallwagen erkennen, ob die Schäden alt oder neu sind. Der Betrug landet vor Gericht, die Versicherung zahlt nicht und das Unfallopfer wird nicht hochgestuft.

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Änderungen bei den Typklassen

Dienstag, 15. April 2008 17:36

Umstufungen, teurer oder billiger – immer eine frage von Autotyp und Wohnort.

Die Schadenentwicklung im Vorjahr ist Grundlage für die Umstufungen der 18.000 Automodelle im Typklassenverzeichnis. In der Kfz-Haftpflicht (Typklassen 10 bis 25) bekommen rund 70 Prozent aller Autos eine andere Typklasse, in der Vollkasko (Typklassen 10 bis 34) 45,3 Prozent und in der Teilkasko (Typklassen 10 bis 33) 43,1 Prozent. Die meisten Pkw werden allerdings nur um eine Typklasse herauf- oder herabgestuft. Alle Typklassen findet man unter www.tyklassen.de oder www.gdv.de im Internet.

Bei den Regionalklassen gibt es nur geringfügige Änderungen. Den günstigsten Schadenverlauf in der Kfz-Haftpflicht hat der Kreis Oberspreewald-Lausitz. Schlusslicht ist wie im Vorjahr Kaufbeuren. In der Vollkasko fährt man günstig im Kreis Friedland, teuer im Landkreis Ostallgäu. Die preiswerteste Teilkaskoprämie gibt es in Würzburg, die teuerste im Kreis Uecker-Randow.

Wer sich einen Gebrauchtwagen zulegt, bei dem greift bei der Berechnung der Kfz-Prämie das neue Tarifmerkmal “Fahrzeugalter bei Erwerb”. Das hat folgende Auswirkungen: Wer sich für ein älteres Auto entscheidet, weil es zum Beispiel im Typklassenverzeichnis günstig eingestuft ist, der muss künftig wegen des neuen Risikomerkmals “Fahrzeugalter bei Erwerb” einen Zuschlag hinnehmen.

Umgekehrt werden neuere Modelle, die bisher eher günstig eingestuft waren, mit Wirkung vom 1. Oktober im Typklassenverzeichnis tendenziell eher in eine höhere Typklasse eingestuft. Ein Ausgleich erfolgt auch hier über das neue Risikomerkmal, allerdings gibt es hier einen Abschlag, so dass Käufer jüngerer Autos profitieren.

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Erd- und Autogas sind preisgünstige Alternativen zu Benzin und Diesel

Samstag, 12. April 2008 16:12

Wie unterscheiden sich die Gasarten, welche Autos können damit fahren, und was ist noch zu beachten?

Erdgas – auch als Compressed Natural Gas (CNG) bekannt – ist wie Erdöl ein Naturprodukt, das hauptsächlich aus Methan besteht. Abhängig von dessen Gehalt unterscheidet man L-Gas (79,8 bis 87,0) Prozent Methan) und H-Gas (87,1 bis 99,1 Prozent Methan). Laut Experten reicht dieser fossile Brennstoff noch für rund 160 Jahre.

Um Erdgas effektiv zu verbrennen, müssen die Motoren entsprechend modifiziert werden. Deshalb geht der Trend eindeutig zu CNG-optimierten Serienmodellen “ab Werk”. Doch das Angebot ist noch gering. Hersteller wie Volvo – vor Jahren mit mehreren Erdgasautos am Start – sind momentan nicht dabei. Andere wie Audi haben ein fertiges Gasauto “in der Schublade”, zögern aber, es auf den Markt zu bringen.

Nach rund 150 km ist bei den meisten Schluss. Das will VW ändern: Der Ende 2008 startende Passat TSI EcoFuel soll mit einer Füllung knapp 400 Kilometer schaffen. Noch aus einem weiteren Grund dürfte er ein (Gas-) Renner werden: Sein doppelt aufgeladener 1,4-Liter-Vierzylinder leistet stolze 150 PS und stemmt schon ab 1500 Touren 220 Newtonmeter Drehmoment auf die Kurbelwelle. Das verspricht Fahrspaß ohne Reue beim Tanken. Übrigens: Viele der örtlichen Gasversorger subventionieren die Anschaffung von neuen Erdgas-Autos.

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Auffahrunfall – wer trägt die Kosten

Mittwoch, 9. April 2008 13:20

Lässt sich das Geschehen bei einem Auffahrunfall nicht zweifelsfrei klären, müssen sich die Beteiligten die Schadenskosten teilen, entschied das Oberlandesgericht Saarbrücken (AZ 4 U 209/04-31/05). Die Behauptung des Vordermanns, der Nachfolgende sei zu dicht aufgefahren, erschien ebenso plausibel wie die Version des Auffahrenden, der Vordermann habe plötzlich die Spur gewechselt. In dem Fall hafte der Hintermann nicht wie üblich allein für den Schaden, so die Richter.

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Falschblinker können haftbar gemacht werden

Mittwoch, 9. April 2008 13:18

Wer blinkt und dann doch geradeaus weiterfährt, kann bei einem Unfall haftbar gemacht werden, urteilte das Amtsgericht (AZ 16C 65/06). Die beteiligten Autofahrer haben zwar die Pflicht zur Aufmerksamkeit im Verkehr, müssen jedoch nicht mit groben Verkehrsverstößen anderer rechnen.

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Autoversicherung – Schadensregulierung auf Neuwagenbasis

Mittwoch, 9. April 2008 13:17

Nach einem Crash mit seinem Neuwagen forderte der Halter eine Schadensregulierung auf Neuwagenbasis, doch die Haftpflicht übernahm nur die Reparaturkosten. Zu Recht, so das Landgericht Schweinfurt (AZ 21 O 949/04). Eine Regelung auf Neuwagenbasis käme nur in Frage, wenn das Auto höchstens 1000 Kilometer auf dem Tacho habe oder weniger als einen Monat in Gebrauch gewesen sei, urteilten die Richter.

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Teure Tempostrafen in Schweden

Mittwoch, 9. April 2008 13:16

Für Verkehrssünder kommt´s in Schweden jetzt dicke: Die Bußgelder wurden teilweise drastisch angehoben – zum Beispiel für Geschwindigkeitsüberschreitungen. Wer ein bis 10 km/h zu schnell fährt, muss bereits eine Geldstrafe von bis zu 2000 Schwedische Kronen (SEK) berappen. Das sind rund 217 Euro. Auch Verstöße gegen die Anschnallpflicht in Autos und gegen die Helmpflicht auf Mopeds und Motorrädern werden teurer. Bei Erwachsenen sind jeweils 1500 SEK (163 Euro) fällig, bei Kindern sogar 2500 SEK (271 Euro). Aufgepasst! Die höheren Bußgelder gelten nicht nur für Schweden selbst, sondern auch für Touristen.

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EU-Führerschein – Alte Papiere gelten bis 2033

Mittwoch, 9. April 2008 13:11

Nun ist es beschlossene Sache: Für alle Autofahrer der Europäischen Union wird ab 2013 ein einheitlicher Führerschein eingeführt. Darauf haben sich die EU-Verkehrsminister in Brüssel geeinigt. Die standardisierte Plastikkarte soll die 110 unterschiedlichen Dokumente ersetzen, die zuzeit in der EU gültig sind. Allein in Deutschland gibt es gegenwärtig sechs verschiedene Fassungen, darunter der beliebte “graue Lappen”. Die gute Nachricht: Autofahrer haben bis 2033 Zeit, ihr Dokument gegen den neuen EU-Führerschein zu tauschen. Auch die grauen und rosa Papierführerscheine behalten während dieser Zeit ihre Gültigkeit. Neue Prüfungen oder medizinische Untersuchungen sind beim Umtausch nicht zu befürchten. Das ist neu: Alle ab Januar 2013 in Deutschland ausgestellten Motorrad- und PKW-Führerscheine gelten 15 Jahre lang. Pkw-Anhänger über 750 Kilogramm können künftig auch mit einem Führerschein der Klasse B mitgeführt werden, solange die zulässige Gesamtmasse des Gespanns 4250 Kilogramm nicht übersteigt. Für Wohnmobile bleibt´s bei der Gewichtsgrenze von 3500 Kilo. Die neue Klasse AM gilt für Mopeds und Leichtkraftfahrzeuge, die nicht schneller als 45 km/h fahren.

Das Mindestalter darf jedes Land zwischen 14 und 18 Jahren selbst festlegen. In Deutschland soll die Klasse AM nach einer theoretischen Prüfung für Jugendliche ab 16 Jahren gelten. Für Motorradfahrer wird es statt der zwei nach Alter und Erfahrung gestaffelten Klassen künftig drei geben. Zusätzlich zur Klasse A1, die 16-Jährige zum Fahren mit Leichtkrafträdern bis 125 Kubikzentimeter und maximal 11 kW (15 PS) berechtigt, wird es die Klasse A2 geben. Sie gilt für Krafträder bis 35 kW (48 PS) und kann ab 18 Jahren erworben werden. Mit 21 Jahren fällt dann in der Klasse A die Leistungsbeschränkung weg.

Für den Erwerb des Motorradführerschein mit der höchsten Klasse muss man mindestens 24 Jahre alt sein. Von jüngeren Fahrern wird ein Nachweis darüber verlangt, dass sie wenigstens zwei Jahre Erfahrung mit einer kleineren Maschine haben. Mit der neuen EU.Führerscheinrichtlinie soll die Verkehrssicherheit in Europa erhöht werden. Ein europäisches Führerscheinregister wird dafür sorgen, dass sich Verkehrssünder nach Entzug der Fahrerlaubnis keinen Ersatz mehr im benachbarten Ausland beschaffen können.

Thema: Führerschein | Kommentare (3) | Autor: admin

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