Beiträge vom April, 2008

Freie Fahrt in Umweltzonen

Dienstag, 8. April 2008 13:33

Sieben wichtige Tips, damit die Fahrt in die Sperrgebiete nicht zum Ärgernis wird. Alles rund um die Plaketten und die Autos mit fehlerhaften Filtern

Wer darf in die Zone?

Alle Autos, die mit der dort konkret geforderten Umweltplakette versehen sind. Jede Stadt legt für sich fest, wem sie Zufahrt gewährt. Ausgewiesen ist das am Eingang des jeweiligen Sperrgebietes. Zurzeit reicht für fast alle bestehenden Umweltzonen der rote Aufkleber. Nur Dortmund verlangt mindestens die gelbe Plakette.

Was passiert Sündern?

Wer ohne die verlangte Kennzeichnung in eine Umweltzone fährt, wird mit 40 Euro und einem Punkt in Flensburg bestraft. Belangt werden kann nur der Fahrer. Unklar ist, was in Fällen passiert, in denen das Sünderfahrzeug geparkt vorgefunden wurde und der Fahrer nicht feststeht. Dazu gibt es bereits schwebende Gerichtsverfahren, deren Ausgang Klarheit bringen soll. Sicher ist aber, dass es auch für Reisende keine Gnade gibt.

Was machen Besucher?

Da zurzeit erst zwölf Umweltzonen existieren und in den nächsten neun Monaten nur fünf weitere dazukommen, sind viele Autofahrer noch nicht von der Plakettenpflicht betroffen. Denn wer in keine Zone muss, braucht keine Plakette. Doch wer eine Reise plant, sollte sich unbedingt vorher darüber informieren, ob auf der Route plakettenpflichtige Städte liegen.

Wo gibt es die Marken?

Bei den Zulassungsbezirken und den Prüfstellen für die Abgasuntersuchung, aber auch in Werkstätten, die mit den technischen Überwachungsvereinen kooperieren. Autofahrer mit Reiseabsichten, in deren heimatlicher Region weit und breit keine Umweltzone existiert, sollten sich rechtzeitig um den Aufkleber bemühen. Es könnte sein, dass die dortigen Ausgabestellen ihn nicht immer vorrätig haben. Natürlich kann man die Plakette auch am Zielort erwerben. Dabei nicht vergessen: An den Wochenenden läuft in der Regel gar nichts. Die Plaketten sind bundeseinheitlich die gleichen und kosten überall zwischen fünf und zehn Euro.

Und was tun Ausländer?

Für die gelten die gleichen Regeln wie für deutsche Touristen. Wenn zum Beispiel Italiener zum Oktoberfest nach München wollen, wo die Innenstadt zum 1. Oktober 2008 zur Umweltzone wird, müssen sie sich irgendwie auf dem Weg von der österreichisch-deutschen Grenze zur bayrischen Landeshauptstadt einen Aufkleber besorgen.

Was ist mit Ausnahmen?

Die sind abhängig von den Festlegungen der Städte. Wer wann und zu welchem Preis Ausnahmen erteilt, ist von Stadt zu Stadt verschieden. Sehr erfreulich: Bundesweit dürfen alle Oldtimer, die ein H-Kennzeichen oder eine 07er-Nummer tragen, ohne Plakette in die Zonen gelassen.

Und die Mogel-Filter?

Bekanntlich wurden rund 40.000 Fahrzeuge mit einem Filter nachgerüstet, das sich nachträglich als nicht funktionstüchtig entpuppt hat. Dabei handelt es sich um Produkte der Hersteller GAT, Bosal und Tenneco. Gute Nachricht für die betroffenen Autofahrer: Die im Zusammenhang mit der Nachrüstung erteilten Plaketten sind vorerst gültig. Wer ein solch fehlerhaft ausgestattetes Auto fährt, muss also zunächst keine Strafen befürchten und verliert auch nicht den Kfz-Steuervorteil, der mit der Nachrüstung verbunden ist. Aber: Man muss sich um den Austausch kümmern, zu dem die Werkstätten auf der Grundlage der Sachmängelprüfung verpflichtet sind. Sobald die Werkstätten über funktionierende Filter verfügen, muss der Betroffene für den Austausch sorgen, sonst kann es soch noch Ärger geben. Da die Frist der Sachmängelprüfung ein Jahr nach der Montage der Mogelfilter ausläuft, sollte man sich von der Werkstatt schriftlich zusichern lassen, dass der Wechsel auch später erfolgt, nämlich dann, wenn die Austauschstelle zur Verfügung stehen. Wer heute nachrüsten will, kann dies ohne Sorge tun. Experten erklären übereinstimmend, dass das Problem überwunden ist.

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Benutzung von Autoreflektoren strafbar

Dienstag, 8. April 2008 13:29

Wer in seinem Auto Reflektoren an den Sonnenblenden anbringt und so bei einer Radarfalle eine Überbelichtung verursacht, macht sich der Sachbeschädigung schuldig, entschied das Oberlandesgericht München (AZ 4St RR 53/06). Schließlich lösen die Reflektoren nicht nur eine Überbelichtung des Fahrerbildes aus, sondern machen auch die Fotoanlage vorübergehend unbrauchbar, so die Richter.

Thema: Recht | Kommentare (0) | Autor: admin

Kennzeichen-Scanning – Kontrollen verstoßen gegen die Verfassung

Dienstag, 8. April 2008 13:27

Es geschieht unbemerkt und an Orten, an denen der Autofahrer nicht damit rechnet: Hochleistungskameras scannen die Nummernschilder vorbeifahrender Autos. In Sekundenschnelle gleicht der interne Computer der Überwachungsapparatur die Kennzeichen mir der Fahndungsliste ab. Wer eine reine Weste hat, dessen Daten werden gelöscht. Wer polizeilich gesucht wird, ist nun im Visier der Ordnungshüter. Eine Science-Fiction-Vision? Nein, tägliche Realität auf deutschen Straßen. Bereits in neun Bundesländern setzt die Polizei auf dieses Automatische Kennezeichen-Lesesystem (AKLS) – und verstößt damit gegen das Grundgesetz entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht. Es gab drei Autofahren aus Hessen und Schleswig-Holstein Recht, die durch den elektronischen Abgleich ihrer Nummernschilder ihr Grundrecht auf “informative Selbstbestimmung” verletzt sahen. Sie befürchteten, dass der Staat mit den Daten Bewegungsprofile erstellt. Jetzt wackeln auch vergleichbare Regelungen in Bayern, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz, wo die automatisierten Polizeikontrollen ebenfalls ohne jeden Anlass oder Verdacht erfolgen. Experten wie der Kasseler Rechtsprofessor Alexander Roßnagel halten lediglich das brandenburgische Polizeigesetz für verfassungskonform. Dort ist genau geregelt, dass das Scanning nur dann zum Einsatz kommen darf, wenn schwere Straftaten verfolgt werden oder eine Gefahr für Leib und Leben besteht. Alle anderen Regelungen seien zu schwammig.

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Das Handy als Notrufsäule

Dienstag, 8. April 2008 13:25

Immer mehr Menschen benutzen im Notfall ihr Handy, um Rettungsdienste zu verständigen. Doch die Ortsangaben sind oft ungenau und eine Ortung ist – anders als bei der Notrufsäule – ohne weiteres nicht möglich. Dadurch aber kann wertvolle Zeit für die Retter verloren gehen. Eine Lösung bietet die Björn-Steiger-Stiftung an. Hier kann man sich schnell und kostenlos registrieren lassen. Wird dann im Notfall 112 gewählt, wird das Handy per GPS (wenn es diese Technologie unterstützt) oder per Funkzellenortung lokalisiert und die Rettung kann schneller erfolgen. Selbstverständlich geschieht die Ortung nicht automatisch, sondern nur mit Einwilligung . Mit dem Lifeservice 112 hat man eine Notrufsäule praktisch immer in der Tasche – auch auf einem Fahrradausflug oder bei einer Wanderung.

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Fahrgemeinschaften sind voll im Trend

Dienstag, 8. April 2008 13:23

60% der Berufspendler nutzen das Auto, rund 4 Millionen Arbeitnehmer legen pro Tag mindestens 25 km zurück, jeder Dritte davon bewältigt täglich eine Fahrstrecke von über 100 km. Nicht zuletzt angesichts steigender Benzinpreise belastet dies das Konto erheblich, immer mehr Pendler schließen sich deshalb zu Fahrgemeinschaften zusammen – mit spürbaren Entlastungen: Je nach Entfernung sparen Mitfahrer biz zu 100 Euro im Monat oder sogar mehr.

Gemeinsam zum Ziel

Ob nun Kollegen gemeinsam zur Arbeit fahren, um sich die Kosten zu teilen, oder die Freunde der Kinder zum Sportplatz mitgenommen werden: Immer handelt es sich um eine Fahrgemeinschaft. Kommt es zum Unfall, sind die unterschiedlichsten Fallkonstellationen denkbar. Unfallverursacher ist der Fahrer. Oder der Unfallgegner. Auch einer der Insassen könnte etwas beschädigne. Oder aber es handelt sich um höhere Gewalt, wenn elementare Naturkräfte unvorsehbar zuschlagen. Welche Versicherung greift wann? Was ist gesetzlich abgesichert, wo muss mann selbst vorsorgen?

Zusatzversicherung – ja oder nein?

Angesichts der unterschiedlichen Fälle und Angebote den Überblick zu wahren, ist so schwierig wie notwendig. Grundsätzlich gilt: Fahrgemeinschaften auf dem Arbeitsweg sind über die gesetzliche Unfallversicherung und die Kfz-Haftpflicht abgesichert. Nahe liegend wird man hier zunächst an die Kfz-Haftpflichtversicherung denken. Doch auch die gesetzliche Unfallversicherung bietet auf dem Weg zur Arbeit Versicherungsschutz. Zum Arbeitsweg zählen auch Umwege, die vom Fahrer zum Abholen der Kollegen gefahren werden. Aber Vorsicht: Abstecher für private Erledigungen, etwa wenn man noch einmal schnell bei der Post vorbeifährt, sind damit nicht abgedeckt. Hier endet der gesetzliche Versicherungsschutz.

Vergleichen zahlt sich aus: Kfz-Haftpflicht

Schon ein Blick auf die “Standards” der gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen lohnt sich. Hier gibt es durchaus Unterschiede und Besonderheiten bei den Leistungen. Öffnet zum Beispiel einer der Mitfahrer unbedacht die Fahrzeugtür und versucht dadurch eine Beule an einem daneben stehenden Fahrzeug, würde im Regelfall seine private Haftpflichtversicherung belangt. Was aber, wenn er keine hat? In den meisten Fällen trägt die Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden, aber nicht in jedem Fall.

Ergänzung für Fahrgemeinschaften: Insassenunfallversicherung

Auch wenn ein Grundschutz durch die Kfz-Haftpflichtversicherung und die gesetzliche Unfallversicherung besteht: Eine Insassenunfallversicherung ist besonders für Fahrgemeinschaften eine sinnvolle Ergänzung. Denn diese tritt grundsätzlich ein, wenn Fahrer oder Mitfahrer bei einem Unfall zu Schaden kommen. Sie greift also auch in Fällen, sie sonst nicht abgedeckt sind, auf allen beruflichen wie privaten! Wegen oder bei jenen Ausnahmen, in denen die Kfz-Haftpflicht nicht eintritt, etwa bei Unfällen durch höhere Gewalt. Und: Die Insassenunfallversicherung garantiert einen Invaliditäts- und Todesfallschutz unabhängig davon, wer den Unfall verursacht hat, und ohne dass zunächst die Schuldfrage geklärt werden muss.

Sicher in jedem (Un-)fall

Der Versicherungsschutz einer privaten Unfallversicherung, im Gegensatz zu dem der gesetzlichen, besteht nicht nur auf dem Weg zur Arbeit, sondern in allen Bereichen – 24 Stunden, überall auf der Welt, zu Hause und unterwegs. Mit der privaten Unfallversicherung kann man sich umfassend absichern gegen Invalidität und Todesfall. Ob Genesungsgeld, Krankenhaustagegeld oder die Erstattung von Kosten für notwendige kosmetische Operationen, all diese Leistungen gibt es zusätzlich – also auch dann, wenn zum Beispiel bereits ein Schmerzensgeld vom Unfallgegner gezahlt wird.

Besser ankommen

Natürlich verlangt eine Fahrgemeinschaft, dass man sich ein wenig auf andere einstellt. Die Erfahrung zeigt aber: Meistens ist das kein Problem. Hier ein paar Regeln, mit denen es noch etwas schneller klappt:

  • Am Anfang müssen sich Abläufe erst einmal einspielen, kommen Sie zunächst besser etwas früher zum Treffpunkt
  • Stimmen Sie sich ab, sorgen Sie für gute Erreichbarkeit auch während der Abeitszeit
  • Informieren Sie sich sofort bei unvorhergesehenen Problemen, z.B. Krankheit oder Panne
  • Machen Sie feste Wartezeiten aus, falls einmal etwas schiefgeht

Wer klickt, der findet: Fahrgemeinschaften im Internet

Wer eine Fahrgemeinschaft suchen oder anbieten möchte, kann das ganz einfach im Internet tun. Zahlreiche Websites felfen dabei und bieten Suchmöglichkeiten nach Strecken, Uhrzeiten etc. an, z.B. www.pendlernetz.de oder www.mitfahrzentrale.de.

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Spritsparen mit weniger Ballast an Bord

Montag, 7. April 2008 18:50

Es gibt viele gute Gründe, spritsparend zu fahren. Ein paar Details machen da schon viel aus. Im Kofferraum fährt so manche “Altlast” spazieren. Entfernen Sie überflüssigen Ballast aus Ihrem Auto. Bauen Sie nicht benötigte Dachgepäckträger ab. Kontrollieren Sie regelmäßig den Reifendruck, denn zu wenig Luftdruck erhöht den Rollwiderstand. Natürlich kommt es auch auf die Fahrweise an: Niedrigtourig und vorausschauend fahren, das senkt den Verbrauch. Wichtig sind regelmäßige Inspektionen mit Überprüfung der Motorelektronik, Zündkerzen u.s.w. Am besten aber können Sie sparen, wenn Sie ihr Auto ab und zu auch einmal stehen lassen: Gerade auf Kurzstrecken kann sich der Verbrauch in der Kaltphase drastisch erhöhen.

Thema: Sprit | Kommentare (0) | Autor: admin

Mit dem Auto in den Urlaub

Montag, 7. April 2008 17:49

Nach wie vor gehört das auto zu den beliebtesten Reisemitteln. Mit ihm ist man unabhängig und kann sich auch am Urlaubsort frei bewegen. Ganz stressfrei ist das Verreisen mit dem Auto zwar nicht. Doch bei sorgfältiger Vorbereitung wird auch die Fahrt schon zum Urlaub.

Wenn einer eine Reise tut – muss er vorher planen. Am besten frühzeitig, denn ein paar Etappen gilt es schon zurückzulegen auf dem Weg zum entspannten Urlaub.

!. Etappe: Fitness für das Auto

Ganz klar: Ihr Auto sollte für die Reise bestens in Schuss sein. In nächster Zeit ohnehin anstehende TÜV-Termine oder Inspektionen am besten gleich vorziehen. Überprüfen Sie vor der Fahrt alle Flüssigkeitsstände (Bremsflüssigkeit, Öl, Wischanlage), den Reifenluftdruck – auch des Ersatzreifens! -, die Beleuchtung und das Reifenprofil. Bei viel Gepäck müssen Sie ihn eventuell erhöhen, Angaben dazu finden Sie in der Tankklappe, derB-Säule oder der Fahrertür ihres Wagens.

2. Etappe: Packen Sie ein – aber richtig

Selbst bei schweren Bremsmanövern muss das Gepäck an seinem Platz bleiben. Schwere und kantige Teile daher tief verstauen, lange und spitze Gegenstände quer zur Fahrtrichtung packen. Nichts über die Höhe der Rückenlehnen hinaus tragen lassen oder andernfalls mit einem Gitter bzw. Netz sichern. Unbedingt beachten: Warndreieck, Verbandskasten etc. sollten auch nach dem Packen noch schnell greifbar sein.

3. Etappe: Alles drin?

In vielen Ländern – darunter Italien, Österreich und Spanien – sind Pannenwesten Pflicht für Personen, die sich außerhalb geschlossener Ortschaften auf der Fahrbahn bewegen; empfindliche Strafen drohen bei Nichtbeachtung! Doch nicht nur sie gehören ins Reisegepäck. Auch Abschleppseil, Starterkabel für die Batterie und Taschenlampe könne sich im Notfall als sehr nützlich erweisen. Brillenträger sollten außerdem eine Ersatzbrille mitnehmen.

4. Etappe: Andere Länder, andere Regeln

Im Ausland gelten andere Verkehrsregeln. Das betrifft insbesondere Tempolimits, aber auch Promillegrenzen oder das Thema Tagfahrlicht. Am besten, Sie erkundigen sich vorher, welche Bestimmungen in Ihrem Urlaubsland Anwendung finden. 

Thema: Urlaub | Kommentare (0) | Autor: admin

Fahren mit 17 ohne Begleitung

Montag, 7. April 2008 17:35

Jugendliche dürfen nur in besonderen Härtefällen bereits mit 17 Jahren den Führerschein machen und ohne Begleitung fahren, geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig hervor (AZ 6 B 411/07).

Eine Ausnahmegenehmigung darf nur dann erteilt werden, wenn dem Jugendlichen und seinen Angehörigen besonders schwerwiegende Nachteile drohen, die gewichtiger sind als die Verkehrsrisiken junger Fahrer. Nötig ist zudem in der Regel ein medizinisch-psychologisches Gutachten.

Thema: Recht | Kommentare (0) | Autor: admin

Wie sicher sind Gasautos?

Montag, 7. April 2008 17:32

Ein lang gehegtes Vorurteil der Gegner von Gasautos lautet: Wenn es kracht, fliegen sie womöglich in die Luft. Alles Quatsch, meinen deren Befürworter. Wer hat Recht?

Spätestens dann, wenn irgendwo ein Haus explodiert, weil die Gasleitung defekt war oder jemand auf diese Weise seine Probleme lösen wollte, geht auch die Angst in Sachen Autos mit Erd- oder Flüssiggas um. Rollende Bomben? Klare Antwort: Nein. Das bestätigen diverse Tests, bei denen unter anderem ADAC und Dekra Gasautos sowohl gecrasht als auch gezielt in Brand gesetzt haben. Tanks und Leitungen funktionierten in allen Fällen so, dass von ihnen keine höhere Brand- oder Explosionsgefahr ausgeht als bei Modellen, die ausschließlich Benzin oder Diesel tanken. Sollte das Auto beispielsweise infolge eines elektrischen Kurzschlusses nach einem Unfall in Brand geraten, lassen Überdruckventile das Gas aus den erhitzten Tanks kontrolliert ausströmen und schlimmsten Falls abfackeln. Spektakuläres Feuerwerk bei PKW gibt es nur im Kino oder wenn RTL die nächsten Folgen von “Alarm für Cobra 11″ abdreht. Ändern kann sich hingegen das Crashverhalten der Autos selbst. Je nach Einbaulage der Tanke verstärken diese die Karosserie sogar zusätzlich. Aber Achtung: gibt diese bei einem Aufprall im Bereich des Gasbehälters deutlich weniger nach als geplant, können die Insassen einer größeren Verletzungsgefahr ausgesetzt sein, so das Ergebnis eines Crashversuchs der DEKRA mit einem nachträglich aus Gasbetrieb umgerüsteten Auto.

Thema: Sprit | Kommentare (0) | Autor: admin

Rückgabe des Neuwagens

Montag, 7. April 2008 17:31

Der Käufer eines Neuwagens kann notwendige Nachbesserungen in einer Vertragswerkstatt seiner Wahl durchführen lassen. Er muss den Verkäufer allerdings darüber informieren. Unklar geregelt ist nach Ansicht des Bundesgerichtshofes, zu welchem Zeitpunkt dies nötig ist. Es entschied deshalb in einem Streitfall zugunsten des Käufers, der den Verkäufer erst beim Rücktritt vom Kaufvertrag informierte (AZ VIII ZR 166/06).

Thema: Recht | Kommentare (0) | Autor: admin

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