| A |
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit mehr als 50cm3 oder mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h; gegebenenfalls beschränkt auf 25 kW als Stufenführerschein |
| A1 |
Krafträder der Klasse A bis 125 cm3 und bis 11 kW (Leichtkrafträder); für 16- bis 17-jährige bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 80km/h |
| B |
Kraftfahrzeuge bis 3,5 t und mit bis zu neun Sitzen, auch mit Anhänger bis 750 kg oder darüber, wenn das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht größer als das Leergewicht des Zugfahrzeugs ist und das zulässige Gewicht des Zuges 3,5 t nicht übersteigt |
| BE |
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, die als Gespann nicht unter B fallen |
| C |
Kraftfahrzeuge über 7,5 t auch mit Anhänger bis 750 kg |
| CE |
Kombinationen aus Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger über 750 kg |
| C1 |
Kraftfahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 t, auch mit Anhänger bis 750 kg |
| C1E |
Kombinationen aus Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger über 750 kg, sofern das Gewicht des Anhängers nicht höher als das Leergewicht des Zugfahrzeugs ist und die Kombination 12 t nicht überschreitet |
| D |
Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Fahrgastplätzen, auch mit Anhänger bis 750 kg |
| DE |
Kombinationen aus Zugfahrzeug der Klasse D und Anhänger über 750 kg |
| D1 |
Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht und maximal 16 Fahrgastplätzen, auch mit Anhänger bis 750 kg |
| D1E |
Zugfahrzeug der Klasse D1 mit Anhänger über 750 kg, sofern das Gesamtgewicht des Anhängers nicht höher als das Leergewicht des Zugfahrzeugs ist und die Kombination 12t nicht überschreitet |
| M |
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 cm3 / 45 km/h |
| S |
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Miniautos und Quads) mit bis zu 50 cm3 Hubraum bzw. 4 kW, Höchstgeschwindigkeit 45 km/h, Leergewicht maximal 350 kg (ohne Batterie bei Elektroautos) |
Verwandte Artikel
Tags »
Kommentar abgeben