Falsche Angaben bei der Autoversicherung
Wer gegenüber seiner Versicherung falsche Angaben macht, dem darf in der Regel der Schadenersatz verweigert werden. Wie das Landgericht Düsseldorf nun entschied, gibt es da Ausnahmen (AZ 11 O 139/06). In dem betreffenden Fall hatte eine Autofahrerin, der das Fahrzeug gestohlen worde war, der Versicherung mitgeteilt, nur zwei Fahrzeugschlüssel besessen zu haben. In Wirklichkeit waren es aber vier, die sie auch vorlegen konnte. Die Frau hatte sie nachweislich lediglich vergessen. Die Versicherung musste zahlen.











