Mittelstreifen für fließenden Verkehr tabu
Die mittlere Begrenzung einer Autobahn ist für den fließenden Verkehr tabu, stellte das Oberlandesgericht Karlsruhe fest (AZ 10 U 170/05). Damit wiesen die Richter die Klage einer Autobahn auf Schadenersatz zurück, die auf den Grünstreifen geraten war und ihr Auto beschädigt hatte. Sie beschuldigte den Straßendienst, Hecken und Büsche nicht beschnitten zu haben.











