Sandalen beim Autofahren
Das Tragen von hinten offenen, also schlappenden Sandalen ist für Autofahrer nicht verboten, urteilte das Oberlandesgericht Celle. Die Richter nahmen damit einen Autofahrer in Schutz, der von der Polizei zu 60 Euro Bußgeld mit dem Argument verdonnert worden war, er hätte beim Fahren festes Schuhwerk zu tragen (AZ Ss 322 Ss46/07).











