Tagfahrlicht in Europa
Samstag, 21. Juni 2008 19:45
Zu vielen Unfällen im Straßenverkehr kommt es wegen Unaufmerksamkeit oder schlechter Sichtverhältnisse. Seit Jahren wird darüber heftig diskutiert, ob Verkehrsteilnehmer auch tagsüber mit Licht fahren sollen. Feldversuche haben ergeben, dass tagsüber 50 Prozent aller Unfälle und 80 Prozent aller Zusammenstöße im Kreuzungsbereich deshalb geschehen, weil sich die Verkehrsteilnehmer garnicht oder viel zu spät gesehen haben. Durchgeführte Studien im sowie im Inland als auch im Ausland haben ergeben, dass mit der Einführung der Tagfahrlichtpflicht auch tagsüber in ganz Europa mehr als zwei Millionen Unfälle hätten vermieden werden könnten. Während in Deutschland noch keine Pflicht für das Tagfahrlicht besteht, haben sich inzwischen bereits 18 europäische Länder für eine ganztägige und -jährige Lichtpflicht entschieden. In diesen Ländern muss tagsüber generell mit Abblendlicht gefahren werden. Nur in den skandinavischen Ländern, in Italien , Deutschland, Frankreich, Österreich und in der Schweiz darf man alternativ auch spezielle Tagfahrleuchten benutzen. Nebelscheinwerfer sind als Licht-am-Tag-Variante nur in Österreich, Norwegen und Schweden ausdrücklich erlaubt. Neben der Taglichtpflicht schreiben einige Länder wie Slowenien, Kroatien, Mazedonien und Tschechien die Mitnahme von Ersatzlampen vor.
Übrigens: Nachrüstbare Tagfahrleuchten können in die Frontbeleuchtung oder -schürze integriert werden. Sie müssen nach der ECE-Richtlinie R87 mindestens 25 Zentimeter und höchstens 150 Zentimeter über dem Boden angebracht werden und sich mit der Zündung automatisch einschalten. Wird der Ablendlichtschalter bedient, müssen die nachgerüsteten Tagfahrlichtlampen automatisch erlöschen. Sie dürfen auch nicht zusammen mit dem Fernlicht oder den Nebelscheinwerfern leuchten.
| Wo | Wann | Strafe1 | |
| Dänemark | inner- und außerorts | ganzjährig | 70 Euro |
| Deutschland | inner- und außerorts | nur Empfehlung | — |
| Estland | inner- und außerorts | ganzjährig | ab 35 Euro |
| Finnland | inner- und außerorts | ganzjährig | 50 Euro |
| Frankreich | inner- und außerorts | nur Empfehlung | — |
| Island | inner- und außerorts | ganzjährig | 60 Euro |
| Italien | außerorts | ganzjährig | ab 35 Euro |
| Kroatien | inner- und außerorts | ganzjährig | 40 Euro |
| Lettland | inner- und außerorts | ganzjährig | 15 Euro |
| Litauen | inner- und außerorts | ganzjährig | 15 Euro |
| Mazedonien | inner- und außerorts | ganzjährig | 34 Euro |
| Montenegro | inner- und außerorts | ganzjährig | 30 Euro |
| Norwegen | inner- und außerorts | ganzjährig | 180 Euro |
| Österreich | inner- und außerorts | ganzjährig | 15 Euro |
| Polen | inner- und außerorts | 1. Okt. – Ende März | 50 Euro |
| Portugal | nur auf der IP5 | ganzjährig | ab 60 Euro |
| Rumänien | inner- und außerorts | ganzjährig | k.A. |
| Schweden | inner- und außerorts | ganzjährig | 55 Euro |
| Schweiz | inner- und außerorts | nur Empfehlung | — |
| Slowakei | inner- und außerorts | 15. Okt. – 15. März | 50 Euro |
| Slowenien | inner- und außerorts | ganzjährig | 40 Euro |
| Tschechien | inner- und außerorts | ganzjährig | 70 Euro |
| Ungarn | außerorts | ganzjährig | 40 Euro |
1Richtwerte für den Verstoß gegen die Lichtpflicht
Thema: Verkehr | Kommentare (0) | Autor: admin











