Unfallersatzauto
Versicherte sind verpflichtet, nach einem Unfall das günstigste Ersatzauto zu wählen. Der Bundesgerichtshof lehnte die Klage eines Autofahrers ab und berief sich auf die Schadenminderungspflicht (AZ VI ZR 36/06). Der Fall: Statt des Normaltarifs für 580 Euro mietete der Geschädigte einen Ersatzwagen für rund 1000 Euro. Die Versicherung zahlte nur 580 Euro.











