Kaputter Gebrauchtwagen
Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten nach dem Kauf eines Gebrauchten ein Defekt, kann der Käufer sein Geld zurückverlangen, entschied der Bundesgerichtshof (AZ VIII ZR 259&06). Damit gaben die Richter einem Mann Recht, der sich für 4.500 Euro einen Wagen mit 159.000 Kilometern auf dem Tacho gekauft hatte und vier Wochen später feststellte, dass die Zylinderkopfdichtung defekt war.











