Kein Ersatzfahrzeug beim Besitz mehrerer Fahrzeuge
Halter von zwei oder mehr Fahrzeugen haben nach einem unverschuldeten Unfall keinen Anspruch auf einen Ersatzwagen, urteilte das Brandenburgische Oberlandesgericht (AZ 12 U 160/06). Auch die so genannte Nutzungsausfallentschädigung entfällt. Finanzielle Leistungen oder ein Mietwagen während der Reparatur setzen voraus, dass man auf das geschädigte Auto angewiesen ist, so die Richter.











