Radfahrer und Autofahrer zusammengestoßen
Ein Autofahrer kam aus einer Grundstücksausfahrt und stieß mit einer Radfahrerin zusammen, die auf dem Radweg in die falsche Richtung fuhr. Der Unfall wäre auch dann passiert, wenn sich die Radfahrerin korrekt verhalten hätte, urteilte das Landgericht Oldenburg (AZ 5 S 562/05). Autofahrer hätten generell eine höhere Sorgfaltspflicht gegenüber Bikern. Der Betroffene musste Schadenersatz leisten.











