Hartz-IV Empfänger gewinnt Auto
Gewinnt ein Langzeitarbeitsloser ein Auto, besteht kein Anspruch mehr auf weitere Zahlung von Arbeitslosengeld II im Verhältnis zum Wert des Fahrzeugs. Laut Sozialgericht Dortmund muss der durch den Gewinn erzielte Wert als Einkommen angerechnet werden (AZ S 27 AS 59/07).











