Kaufrücktritt bei Neuwagenkauf
Bei einem neuen Auto rechtfertigt der Ausfall der Lenkradfernbedienung keinen Rücktritt vom Kaufvertrag, urteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf. Der Ausfall dieser Sonderausstattung mindere den Wert und die Tauglichkeit des Fahrzeugs kaum, so die Richter. (AZ I-1 U 177/06).











