Parken am Hang
Beim Parken am Hang reicht es nicht aus, die Handbremse zu ziehen, Autofahrer, die auf einer abschüssigen Straße nicht zusätzlich den ersten Gang einlegen, handeln grob fahrlässig und riskieren Schutz ihrer Kaskoversicherung. Falls das Fahrzeug von allein ins Rollen kommt, muss der Fahrer für den Schaden voll aufkommen, entschieden die Richter des Oberlandesgerichtes Karlsruhe (AZ 19 U 127/06).











