Beitrags-Archiv für die Kategory 'Versicherung'

Versicherungsrabatt bedeutet viel Geld

Freitag, 17. Oktober 2008 19:38

Sowohl in der Haftpflicht als auch in der Vollkasko gilt das gleiche Prinzip: Wer ohne Schaden bleibt, wird mit Preisnachlässen belohnt, Unfallfahrer werden mit Preiserhöhungen bestraft. Das Ganze funktioniert über das System der Schadenfreiheitsklassen (SF). Anfänger starten in der SF 0. Wer in der besten Klasse fährt (SF 25), zahlt lediglich 30 Prozent der normalen Prämie. Beträgt diese 600 Euro, sind also nur 180 Euro fällig.

Aber: Nach einem Unfall wird man von der SF 25 in die SF 11 (45 Prozent) zurückgestuft. Damit schnellt die Jahresprämie sofort auf 270 Euro hoch. Bis man nach elf Jahren wieder auf der 30-Prozent-Stufe angelangt ist, hat man gut 500 Euro draufgezahlt. Gut dran ist, wer eine Police mit Rabattretter hat, die von einigen Versicherungen angeboten wird. Da rutscht man zwar in die SF 22, bleibt damit aber auf der 30-Prozent-Stufe.

Tipp: Achten Sie beim Abschluss eines neuen Vertrages auf diesen Rabattretter, der ürbigens keinen Aufpreis kostet. Einzige Vorraussetzung: Man ist in SF 25 eingestuft.

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Kaskoversicherung – im Herbst kommen die Hirsche

Dienstag, 2. September 2008 13:02

Oktober und November gehören zu den Monaten mit den häufigsten Wildunfällen. Am meisten passiert laut Statistik morgens zwischen 5 Uhr und 8 Uhr und abends zwischen 17 Uhr und Mitternacht. Jährlich kommt es nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft zu mehr als 200.000 Kollisionen mit Wildtieren.

Schäden, die durch den Zusammenprall mit Haarwild entstehen, übernimmt die Teilkaskoversicherung. Nach einem Ausweichmanöver zahlt die Teilkasko dagegen nur, wenn die riskante Aktion zum Schutz von Menschen oder Sachwerten erforderlich war. Bei großen Tieren wie Reh oder Wildschwein ist eine Rettungsmaßnahme in der Regel gerechtfertigt. Wer dagegen für Kleinwild bremst, geht in der Teilkasko meist leer aus. Derselben Ansicht sind viele Gerichte.

Einfacher haben es Kunden mit Vollkaskoschutz. Ihr Versicherer zahlt für selbstverschuldete Unfälle, also auch wenn ein Tierliebhaber nach dem Ausweichmanöver im Graben landet. Die Kaskoversicherung deckt in erster Linie Unfälle mit Haarwild ab. Viele Versicherer haben den Schutz aber auf Zusammenstöße mit Nutztieren wie Kühen, Schafen oder Pferden ausgeweitet.

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Wer den Schaden hat …

Dienstag, 15. April 2008 18:04

Kfz-Sachverständige schlagen Alarm: zunehmend versuchen Kfz-Haftpflichtversicherer auf Kosten der Geschädigten zu sparen.

Andreas Jahn bringt seinen Audi gerade noch vor der roten Ampel zum Stehen, da kracht es. Der Lkw-Fahrer hinter ihm knallt fast ungebremst auf den Kofferraum des sechs Jahre alten Audi A4. Das Missgeschick im Sommer 2006 ist genau genommen eine Lappalie, die Schuldfrage stellt sich gar nicht erst: Karst wird den schaden an seinem Wagen in voller Höhe ersetzt bekommen, für die Dauer des Werkstattaufenthalts gibt es einen Mietwagen. Der 43-Jährige lässt seinen Wagen in die Werkstatt schleppen und beauftragt einen Sachverständigen, sich den Schaden anzusehen. Ergebnis: 6000 Euro Reparaturkosten.

Im deutschen Recht ist der Schadenersatz eindeutig geregelt. Der Geschädigte soll am Ende so gestellt sein, als ob das schadenverursachende Ereignis nie passiert wäre, lautet sinngemäß BGB §249 Abs.1.

Im fall von Andreas Jahn läuft die Sache allerdings anders als gedacht. Als er sich entschließt, den beschädigten Wagen zu verkaufen und den Erlös zusammen mit der Entschädigungssumme lieber für einen Neukauf zu verwenden, kontert die Versicherung mit einem Scheck über 4.000 Euro, den Jahn nun bekommen soll. Die Versicherung hat den vom Gutachter ermittelten Restwert seines Wagens von 5.000 Euro einfach um 2.000 Euro nach oben korrigiert. Erst als Jahn einen Anwalt einschaltet, lenkt die Versicherung ein und zahlt die vom Gutachter ermittelte Schadensumme.

Tricksereien dieser Art sind in weiten Teilen der Versicherungsbranche mittlerweile Routine. Im Mittelpunkt stehen Firmen wie DEKRA, Controlexpert oder Check it, die im Auftrag der Versicherungen die Gutachten der Unfallopfer überprüfen. Als Grundlage dazu dienen ihnen Durchschnittspreise für Werkstätten, die aber mit den tatsächlichen Einzelfällen oft wenig zu tun haben. Häufig moniert werden zu hohe Transportkosten zwischen Karosseriebetrieben und Lackiererein, zu hohe Sätze für Richtwerkzeuge bei der Karosserie-Reparatur, aber auch Ersatzteilkosten und die Stundensätze der Werkstätten, wie Elmar Fuchs vom Verband der unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen erläutert. So soll sich der Geschädigte dann mit dem Gegenwert einer Billig-Reparatur zufriedengeben, obwohl er laut BGH-Rechtsprechung das Recht auf eine Reparatur in einer Markenwerkstatt hätte.

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Änderungen bei den Typklassen

Dienstag, 15. April 2008 17:36

Umstufungen, teurer oder billiger – immer eine frage von Autotyp und Wohnort.

Die Schadenentwicklung im Vorjahr ist Grundlage für die Umstufungen der 18.000 Automodelle im Typklassenverzeichnis. In der Kfz-Haftpflicht (Typklassen 10 bis 25) bekommen rund 70 Prozent aller Autos eine andere Typklasse, in der Vollkasko (Typklassen 10 bis 34) 45,3 Prozent und in der Teilkasko (Typklassen 10 bis 33) 43,1 Prozent. Die meisten Pkw werden allerdings nur um eine Typklasse herauf- oder herabgestuft. Alle Typklassen findet man unter www.tyklassen.de oder www.gdv.de im Internet.

Bei den Regionalklassen gibt es nur geringfügige Änderungen. Den günstigsten Schadenverlauf in der Kfz-Haftpflicht hat der Kreis Oberspreewald-Lausitz. Schlusslicht ist wie im Vorjahr Kaufbeuren. In der Vollkasko fährt man günstig im Kreis Friedland, teuer im Landkreis Ostallgäu. Die preiswerteste Teilkaskoprämie gibt es in Würzburg, die teuerste im Kreis Uecker-Randow.

Wer sich einen Gebrauchtwagen zulegt, bei dem greift bei der Berechnung der Kfz-Prämie das neue Tarifmerkmal “Fahrzeugalter bei Erwerb”. Das hat folgende Auswirkungen: Wer sich für ein älteres Auto entscheidet, weil es zum Beispiel im Typklassenverzeichnis günstig eingestuft ist, der muss künftig wegen des neuen Risikomerkmals “Fahrzeugalter bei Erwerb” einen Zuschlag hinnehmen.

Umgekehrt werden neuere Modelle, die bisher eher günstig eingestuft waren, mit Wirkung vom 1. Oktober im Typklassenverzeichnis tendenziell eher in eine höhere Typklasse eingestuft. Ein Ausgleich erfolgt auch hier über das neue Risikomerkmal, allerdings gibt es hier einen Abschlag, so dass Käufer jüngerer Autos profitieren.

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