Jetzt Autoversicherung vergleichen!

Punktekonto in Flensburg

Mittwoch, 4. Juni 2008 19:57

Das Punktekonto kann ganz fix wachsen. Da reicht es bereits, in der Stadt 21 km/h zu schnell zu sein. Dieser Verstoß, den der Fahrer bei breiter, mehrspuriger Straße oft gar nicht bemerkt, wird mit 50 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg betraft. Weitere Beispiele:

  • 21 bis 25 km/h zu schnell außerorts -  1 Punkt, 40 Euro
  • 26 bis 30 km/h zu schnell innerorts – 3 Punkte, 60 Euro
  • mit Handy am Ohr im Auto telefoniert – 1 Punkt, 40 Euro
  • vor dem Rechtsabbiegen am Grünpfeil nicht gehalten – 3 Punkte, 60 Euro
  • rotes Ampellicht überfahren, das kurz vor dem Passieren gerade aufgeleuchtet hat – 3 Punkte, 60 Euro
  • schon länger als 1 Sekunde leuchtendes rotes Ampellicht missachtet - 4 Punkte, 125 Euro, ein Monat Fahrverbot
  • unzulässig geparkt und dadurch ein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert – 1 Punkt, 40 Euro

Die komplette Auflistung der Sünden finden Sie im aktuellen Bußgeldkatalog.

Wer nicht genau weiß, wie es um seinen Punktestand bestellt ist, kann sich in Flensburg erkundigen. Die Auskunft wird auf Antrag erteilt und ist kostenlos. Schreiben Sie unter Angabe Ihrer persönlichen Daten an das Kraftfahrtbundesamt, Verkehrszentralregister, 24932 Flensburg.

Thema: Bussgeld | Kommentare (0)

Bio-Sprit und der Ärger geht weiter

Mittwoch, 4. Juni 2008 13:24

Erneut engagiert sich die Politik für den stärkeren Einsatz von Bio-Kraftstoff. Aktuell geht es darum, dass der Anteil von Bio-Diesel im Dieselkraftstoff von fünf auf sieben Prozent erhöht werden soll. Die Initiative firmiert unter dem Kürzel B7. Da erinnert man sich an die unlängst gescheiterte Aktion E10. Dahinter verbarg sich die Absicht, den Bio-Ethanol-Anteil im Benzin von fünf auf zehn Prozent zu erhöhen. Da sich aber herausstellte, dass etwa 3,5 Millionen Autos mit Ottomotor einen solchen Anteil an Agrarsprit nicht vertragen, musste Bundesumweltminister Sigmar Gabriel das Projekt E10 abblasen. Nun sind die Diesel Ziel der Bio-Offensive. Bei B7 gibt es ja diese Probleme nicht, hatte Gabriel nach der Pleite mit E10 erklärt. Aber so problemlos wie der Umweltminister meint, ist die Beimischung von noch mehr Agrardiesel keineswegs. So waren bis vor wenigen Tagen vor allem noch zwei kritische Punkte nicht geklärt.

1. Die Oxidationsstabilität

Hier geht es um die Frage, wie die Qualität des Bio-Diesels durch den Kontakt mit Sauerstoff beeinflusst wird.

2. Die Motorölverdünnung

Dahinter verbirgt sich der Umstand, dass Bio-Diesel, der in das Motoröl gelangt, im Prinzip darin verbleibt und das Öl verdünnt. Denn: Während sich mineralischer Diesel bei normaler Motortemperatur aus dem öl verflüchtigt, ist das bei dem Agraröl wegen des deutlich höheren Siedepunktes nicht der Fall.

Das Problem der Oxidationsstabilität wurde dieser Tage gelöst, weil Autohersteller und Experten der Ölindustrie sowie des ADAC noch rechtzeitig eine Verschärfung des entsprechenden Normen für Biosprit im Kraftstoffqualitätsgesetz durchsetzen konnten.

Auf das Phänomen der Ölverdünnung gibt es hingegen keine befriedigende Antwort. Die Autohersteller erklären zwar, dass es bei der Einhaltung der vorgeschriebenen Ölwechselintervalle keine Probleme geben dürfte, dennoch bleiben Fragen offen. Zum Beispiel fehlen Langzeiterfahrungen.

Thema: Sprit | Kommentare (0)

Diesel und Bio-Diesel – ungewisse Zukunft

Mittwoch, 4. Juni 2008 13:10

An den Zapfsäulen ist seit geraumer Zeit alles anders, als man es gewöhnt war und für normal hielt. Dass auf den großen Preistafeln der Tankstellen für Superbenzin der gleiche Betrag aufgerufen wird wie für Normal, daran hat man sich fast schon gewöhnt. Inzwischen liegt jedoch auch der Preis für Diesel auf dem Niveau des Superbenzins. An etlichen Tankstellen eilte der Selbstzünder-Kraftstoff dem Super sogar um einige Cent pro Liter voraus. Der Mineralölwirtschaftsverband (MWV) begründet dies mit einer weltweit gestiegenen Diesel-Nachfrage, die den Preis hoch treibe. So habe Anfang Mai der durchschnittliche Einkaufspreis für einen Liter Super 49 Cent und düe Diesel 63 Cent betragen. Traditionell war ein Liter Diesel an der Tankstelle stets etwa 20 Cent billiger als Benzin. Das entsprach dem Abstand der Mineralölsteuer, die für Diesel 47 und für Benzin 65,5 Cent pro Liter beträgt. Bleibt es dabei, dass Fahrer von Dieselautos an der Zapfsäule keinen Preisvorteil mehr haben, dürften die Selbstzünder in eine ungewisse Zukunft gehen. Einst war Bio-Diesel eine preiswerte Alternative zum normalen Diesel, jedoch nur so lange, wie der Agrarkraftstoff als umweltfreundliche gefördert wurde und von der Steuer befreit war. Seit auch hier der Fiskus kräftig zulangt, ist Schluss mit dieser Alternative. Rund 2000 Bio-Diesel-Tankstellen haben bereits schließen müssen, teilt der Bundesverband Biogene und Regenerative Kraft- und Treibstoffe (BBK) mit.

Thema: Sprit | Kommentare (0)

Wann ist ein Kurzkennzeichen sinnvoll?

Samstag, 31. Mai 2008 20:03

Es wird für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten mit einem abgemeldeten Fahrzeug ausgegeben. Vorteilhaft ist es vor allem für den Verkäufer eines Wagens, denn der alte Versicherungsvertrag bleibt bis zur erneuten Anmeldung des Fahrzeugs durch den Käufer bestehen. Um die Risiken bei üblichen Probefahrten auszuschließen, kann der Verkäufer des Käufer bitten, ein Kurzkennzeichen mitzubringen. Die Haftung, zum Beispiel bei einem Unfall, liegt dann beim Käufer.

Thema: Verkehr | Kommentare (0)

Mittelstreifen für fließenden Verkehr tabu

Donnerstag, 29. Mai 2008 19:46

Die mittlere Begrenzung einer Autobahn ist für den fließenden Verkehr tabu, stellte das Oberlandesgericht Karlsruhe fest (AZ 10 U 170/05). Damit wiesen die Richter die Klage einer Autobahn auf Schadenersatz zurück, die auf den Grünstreifen geraten war und ihr Auto beschädigt hatte. Sie beschuldigte den Straßendienst, Hecken und Büsche nicht beschnitten zu haben.

Thema: Recht | Kommentare (0)

Sandalen beim Autofahren

Donnerstag, 29. Mai 2008 19:20

Das Tragen von hinten offenen, also schlappenden Sandalen ist für Autofahrer nicht verboten, urteilte das Oberlandesgericht Celle. Die Richter nahmen damit einen Autofahrer in Schutz, der von der Polizei zu 60 Euro Bußgeld mit dem Argument verdonnert worden war, er hätte beim Fahren festes Schuhwerk zu tragen (AZ Ss 322 Ss46/07).

Thema: Recht | Kommentare (0)

Falsche Angaben bei der Autoversicherung

Donnerstag, 29. Mai 2008 19:00

Wer gegenüber seiner Versicherung falsche Angaben macht, dem darf in der Regel der Schadenersatz verweigert werden. Wie das Landgericht Düsseldorf nun entschied, gibt es da Ausnahmen (AZ 11 O 139/06). In dem betreffenden Fall hatte eine Autofahrerin, der das Fahrzeug gestohlen worde war, der Versicherung mitgeteilt, nur zwei Fahrzeugschlüssel besessen zu haben. In Wirklichkeit waren es aber vier, die sie auch vorlegen konnte. Die Frau hatte sie nachweislich lediglich vergessen. Die Versicherung musste zahlen.

Thema: Recht | Kommentare (0)

Begleitetes Fahren ab 17 jetzt in allen Bundesländern

Mittwoch, 28. Mai 2008 20:41

Inzwischen haben alle Bundesländer des „Begleitete Fahren ab 17“ eingeführt. Bereits mit sechzehneinhalb Jahren kann man sich in einer Fahrschule für Kurse zu den Klassen B und BE anmelden. Dem Antrag, der 20 Euro kostet, müssen die Erziehungsberechtigten zustimmen. Darin sollten Namen der Begleitpersonen bereits enthalten sein. Denn möglich sind mehrere. Sie müssen mindestens 30 Jahre alt sein und seit wenigstens fünf Jahren den Führerschein besitzen. Ihr Flensburger Konto darf nicht mehr als 3 Punkte haben. Frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag kann man zur Prüfung antreten. Wer sie besteht, erhält statt des regulären Führerscheins eine Prüfbescheinigung, die nur in Deutschland gilt. Im Ausland droht aber keine Strafe wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, sondern nur ein Verwarngeld wegen nicht vollständiger Dokumente. Das Modell „Begleitetes Fahren ab 17“ ist vorerst bis zum Ende des Jahres 2010 befristet. Auch für alte Hasen gibt es Neues zu bedenken. Wer den Führerschein der Klasse B (früher 3) vor dem 1.1.1979 erworben hat, muss diesen jetzt auf die Klasse CE79 umschreiben lassen, um weiterhin Nutzfahrzeuge bis 7,5 Tonnen mit Anhänger bewegen zu dürfen. Grundsätzlich gilt: Jeder, der nach seinem 50. Geburtstag weiterhin Nutzfahrzeuge fahren will, muss zuvor eine ärztliche Untersuchung einschließlich Sehtest absolvieren.

Thema: Führerschein | Kommentare (0)

Führerscheinprüfung jetzt am Bildschirm

Mittwoch, 28. Mai 2008 20:01

Berlin und Brandenburg sind die Vorreiter: Hier wird seit kurzem in zahlreichen Prüfstellen die theoretische Führerscheinprüfung am Bildschirm gemacht. Das neue Verfahren gilt für alle Klassen – einerlei, ob Auto, Motorrad, Lastwagen oder Bus. Das System beherrscht elf Sprachen. In Berlin sind neben Deutsch vor allem Türkisch und Russisch gefragt. Man muß kein Computerprofi sein. Wer mit der Maus umgehen kann, bewältigt auch die Prüfung – vorausgesetzt, er beherrscht den Stoff, sagt Arne Böhne, Führerscheinexperte beim TÜV Rheinland. Jährlich nehmen TÜV und Dekra knapp zwei Millionen Prüfungen ab. Nicht nur der Wegfall der Papierbögen ist neu. Die technische Revolution hat auch andere Konsequenzen für die Führerscheinanwärter. Da ein Zufallsgenerator die zu beantwortenden Fragen bestimmt, hilft schematisches Auswendiglernen, das sich an der Aufgaben-Anordnung entlanghangelt, nicht mehr weiter.

Der Schüler muss sich viel intensiver als früher mit den Verkehrsregeln befassen und sie tatsächlich begreifen. Im Laufe des Jahres 2009 sollen alle 665 Prüfstellen in Deutschland mit der neuen Technik ausgerüstet sein. Insgesamt verteuert sich der Erwerb des Führerscheins um 70 bis 80 Euro.

Thema: Führerschein | Kommentare (0)

Die Führerscheinklassen

Samstag, 24. Mai 2008 9:55

 

A Krafträder (auch mit Beiwagen) mit mehr als 50cm3 oder mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h; gegebenenfalls beschränkt auf 25 kW als Stufenführerschein
A1 Krafträder der Klasse A bis 125 cm3 und bis 11 kW (Leichtkrafträder); für 16- bis 17-jährige bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 80km/h
B Kraftfahrzeuge bis 3,5 t und mit bis zu neun Sitzen, auch mit Anhänger bis 750 kg oder darüber, wenn das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht größer als das Leergewicht des Zugfahrzeugs ist und das zulässige Gewicht des Zuges 3,5 t nicht übersteigt
BE Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, die als Gespann nicht unter B fallen
C Kraftfahrzeuge über 7,5 t auch mit Anhänger bis 750 kg
CE Kombinationen aus Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger über 750 kg
C1 Kraftfahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 t, auch mit Anhänger bis 750 kg
C1E Kombinationen aus Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger über 750 kg, sofern das Gewicht des Anhängers nicht höher als das Leergewicht des Zugfahrzeugs ist und die Kombination 12 t nicht überschreitet
D Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Fahrgastplätzen, auch mit Anhänger bis 750 kg
DE Kombinationen aus Zugfahrzeug der Klasse D und Anhänger über 750 kg
D1 Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht und maximal 16 Fahrgastplätzen, auch mit Anhänger bis 750 kg
D1E Zugfahrzeug der Klasse D1 mit Anhänger über 750 kg, sofern das Gesamtgewicht des Anhängers nicht höher als das Leergewicht des Zugfahrzeugs ist und die Kombination 12t nicht überschreitet
M Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 cm3 / 45 km/h
S Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Miniautos und Quads) mit bis zu 50 cm3 Hubraum bzw. 4 kW, Höchstgeschwindigkeit 45 km/h, Leergewicht maximal 350 kg (ohne Batterie bei Elektroautos)

Thema: Führerschein | Kommentare (0)

Seiten: zurück 1 2 3 ...7 8 9 10 11 12 13 weiter