Jeder Besitzer eines Kraftfahrzeugs ist vom Gesetzgeber her verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für das Kraftfahrzeug abzuschließen, um dem Geschädigten im Schadensfall die Ersatzleistung zu garantieren und seine eigene wirtschaftliche Existenz nicht in Gefahr zu bringen.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt den Ersatz für Vermögensschäden, Personenschäden und Sachschäden bis zur versicherten Summe und wehrt Ansprüche, die unberechtigt sind ab.
Seit dem 01.01.2002 gelten für Neuverträge gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckungssummen.
Für die Ermittlung der Versicherungsprämie werden die Situation des Halters und die Merkmale des Fahrzeugs als wichtige Kennzahlen zugrunde gelegt. Dazu gehören u.a. Art des Fahrzeugs, PS/KW-Zahl, Beruf, Wohnort, und Schadenfreiheitsklasse.