Insassenunfallversicherung
Die Insassenunfall-Versicherung versichert die Insassen beim Betrieb eines Fahrzeugs, das heißt beim Lenken, Benutzen, Behandeln und Pflegen, Be- und Entladen, Abstellen und Ein- und Aussteigen. Versichert werden können entweder alle Insassen pauschal, namentlich benannte Personen oder auch nur einzelne Sitzplätze. Die Leistungen beinhalten Todesfallsumme, Invaliditätsleistung, Tagegeld und Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld.
Der Abschluss einer Insassenunfallversicherung ist nicht unbedingt empfehlenswert. Kommt es zu einem Unfall, werden alle Personenschäden durch die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers gedeckt. Bei einem selbstverschuldeten Unfall gilt dies auch für die Insassen des eigenen Fahrzeugs. Bei einem selbtverschuldeten Unfall genießt der Fahrer keinen Versicherungsschutz. Problematisch sind also nur Unfälle, bei denen die Schuldfrage nicht geklärt werden kann. Für dieses Risiko bietet jedoch eine private Unfallversicherung mit 24 Stunden Deckung bei einer geringfügig höheren Prämie die besseren Leistungen.
Was ist im Schadenfall zu beachten?
Sollten es doch mal zu einem Unfall kommen, haben wir im folgenden wichtige Tipps und Informationen zusammengestellt.
Wann muss der Schaden gemeldet werden und wer muß informiert werden? Grundsätzlich gilt: Nicht jeder Unfall muss der Polizei gemeldet werden. Gibt es nur geringe Sachschaden, reicht es aus, mit dem Unfallgegner die Versicherungsdaten auszutauschen (Autokennzeichen, Name, Anschrift, Telefonnummer). Gibt es Personenschäden, ist unbedingt die Polizei zu benachrichtigen. Melden Sie den Schaden innerhalb einer Woche Ihrer Kfz-Versicherung.
Wer klärt die Schuldfrage?
Steht noch nicht fest, wer Schuld hat, informieren Sie Ihre Verkehrsrechtsschutz-Versicherung und geben Sie der Autoversicherung des Unfallgegners bescheid. Geben Sie auf gar keinen Fall eine Schuldanerkennung ab und gehen Sie nicht in Vorleistung für Reparaturen oder Entschädigungen.
Was passiert, nachdem Sie Ihrer Versicherung den Schaden gemeldet haben?
Die Versicherung überprüft den Sachverhalt und kommt für den entstandenen Schaden auf. Bei einem Haftpflicht- oder Vollkaskoschaden führt allerdings jeder regulierte Schaden durch die Versicherung zu einer Rückstufung Ihres Schadenfreiheitsrabattes, wodurch sich die Versicherungsprämie im Folgejahr erhöhen kann. Lassen Sie sich deshalb von Ihrer Versicherung ausrechnen, ob es nicht preiswerter ist, den Schaden selbst zu zahlen. Es besteht die Möglichkeit, innerhalb von 6 Monaten nach Schadenregulierung durch die Versicherung die Summe an den Versicherer zurückzuzahlen. Einige Versicherer bieten den "Schaden-Rückkauf" auch in der Vollkasko an.
|