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Kaskoversicherung - Teilkasko - Vollkasko |
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Die Kaskoversicherung nennt man auch Fahrzeugversicherung. Sie kommt für Schäden am Fahrzeug des Versicherten auf.
Die Kaskoversicherung ist im Gegensatz zur Autohaftpflichtversicherung in Deutschland keine Pflicht.
Die Kasko reguliert Schäden wie Zerstörung, Beschädigung oder Diebstahl des Autos.
Die Kaskoversicherung unterscheidet man in Teilkasko und Vollkasko.
Teilkasko-Versicherung
Die Teilkasko-Versicherung reguliert generell die Kosten für Schäden, die durch
- Glasbruch
- Brand oder Explosion
- Haarwild
- Diebstahl
- unmittelbare Einwirkung durch Sturm, Hagel, Überschwemmung oder Blitzschlag entstanden sind.
Falls das versicherte Fahrzeug keine Wegfahrsperre besitzt, riskiert der Versicherte eine verminderte Entschädigung um 10% für den Fall der Zerstörung oder bei Diebstahl des Fahrzeugs.
Nutzungsausfallkosten und Mietwagenkosten werden nicht übernommen.
Bei den Kasko-Versicherungen kann man eine Selbstbeteiligung vereinbaren. Je höher die Selbstbeteiligung, desto geringer ist die Versicherungsprämie.
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Vollkasko
In der Vollkaskoversicherung ist generell immer die Teilkaskoversicherung inclusive.
Die Kaskoversicherung trägt die Kosten bei Blechschäden für einen selbst verschuldeten Unfall.
Außerdem sind Schäden, die durch Dritte mutwillig herbeigeführt wurden wie z.B. ein verkratztes Auto, versichert.
Je nach Höhe der Selbstbeteiligung und den schadenfreien Jahren errechnet sich der Beitrag für die Vollkaskoversicherung. Je höher die Selbstbeteiligungsrate und je besser die Schadenfreiheitsklasse ist, umso niedriger fällt die Prämie aus.
Kommt es zu einem Schaden, sollten Sie abwägen, ob es nicht besser ist, den Schaden aus eigener Tasche zu bezahlen, anstatt im nächsten Jahr in eine höhere Schadenfreiheitsklasse eingestuft zu werden. Bei alten Fahrzeugen sollte geprüft werden, ob eine Vollkaskoversicherung noch Sinn macht oder man lieber in die günstigere Teilkasko wechselt.
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