Bei den Zulassungsbestimmungen soll es eine Änderung geben. Das heißt: Wird innerhalb eines Bundeslandes umgezogen und es erfolgt keine Ummeldung des Fahrzeugs, wird die Regionalstatistik auf den Kreisgemeindeschlüssel (KGS) abgestellt.
Dadurch wird nicht mehr der Zulassungsort sondern der Wohnort zur Ermittlung herangezogen.
Generell kann man sagen, daß ländliche Gegenden mit geringem Verkehrsaufkommen günstiger als Stadtbereiche oder Orte mit erhöhtem Verkehrsaufkommen sind.
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